Mitglied werden
Wie kann man mitmachen?
- Die Mutismus Selbsthilfe Deutschland e.V. ist ein Verein, dem jeder beitreten kann.
- Wir sind als gemeinnützig im Sinne des § 51 ff der Abgabenordnung anerkannt.
- Download Vereinssatzung
Um der Mutismus Selbsthilfe Deutschland beizutreten laden sie sich bitte den Aufnahmeantrag herunter und drucken ihn aus:
Dann schicken sie ihn komplett ausgefüllt und unterschrieben an:
Audrey Rudyk
Mutismus Selbsthilfe Mitgliederverwaltung
Marie-Curie-Straße 8
65462 Ginsheim
Momentan gelten folgende Jahresbeitragssätze:
- Normale Mitgliedschaft: 50.- Euro im Jahr
- Praxis- oder Institutionenmitgliedschaft: 75.- Euro im Jahr
Bei dieser Mitgliedschaftsform können alle Mitglieder der Praxis oder Institution und alle durch diese Praxis/Institution angemeldeten Patienten bzw. deren Angehörige zum verbilligten Tarif an unsereren Tagungen teilnehmen. - Familienmitgliedschaft 75.- Euro im Jahr
Bei einer Familienmitgliedschaft sind ALLE beim Vereinseintritt mit angegebenen Familienangehörigen automatisch Vereinsmitglieder ohne zusätzlichen Beitrag.
- Verminderter Beitrag: 30.- Euro im Jahr
Dieser Beitrag gilt für Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger und Rentner; Bei der Anmeldung muss ein entsprechender schriftlicher Nachweis erbracht werden. - Beitrag für Fördermitglieder: Mindestens 80.- Euro im Jahr
Fördermitglieder haben kein aktives oder passives Wahlrecht und auch kein Stimmrecht
Der Jahresbeitrag ist immer in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres - also 1. Januar bis 31. März - bzw. den ersten 3 Monaten nach Vereinseintritt fällig.
Diese Gebührenordnung wurde so am 3. Mai 2008 auf der Mitgliederversammlung in München einstimmig beschlossen.
Uner Verein ist wegen der Förderung wissenschaftlicher Zwecke sowie Förderung der Gesundheitspflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Köln-Nord, Steuer-Nummer 217/5959/1262 vom 16.09.2011 als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln-Nord, Steuernumm 217/5959/1262 vom 16.09.2011, nach § 5, Absatz 1, Nr 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
Der Mitgliedsbeitrag zu unserem Verein ist steuerlich absetzbar.
